1. Annahmekriterien für nicht gefährliche Abfälle
- Vor Anlieferung ist ein vollständig ausgefüllter Anlieferungsschein erforderlich.
- Für Mengen über 100 Tonnen pro Baustelle muss eine vollständige Deklarationsanalyse inkl. Probenahmeprotokoll nach Ersatzbaustoffverordnung (EBV) vorgelegt werden, die nicht älter als 6 Monate ist.
- Für alle weiteren 1000 Tonnen ist eine neue Analyse notwendig.
- Die Werte dürfen unsere Annahmegrenzwerte nicht überschreiten.
2. Anlieferung / Zurückweisung
- Einhaltung unter Beachtung der rechtlichen Auflagen für die Verwertung / Entsorgung von Abfällen,
- Anlieferung von Abfall, welcher den vorgelegten Daten (Analyse, Nachweise) entspricht,
- richtige und eindeutige Angaben zur Abfallherkunft,
- Die Anlieferung an der Aufbereitungs- und Recyclinganlage im Diabaswerk Neuensalz erfolgt entsprechend der Verwertungskapazitäten. Anlieferungen von >100 Tonnen/Tag sind mit dem Betriebspersonal abzustimmen.
Die Planschwitzer Naturstein GmbH ist berechtigt, eine Zurückweisung zu veranlassen, wenn
- falsche Angaben für die Entsorgung durch den Abfallbesitzer, Abfallerzeuger, Beförderer/Transporteur vorliegen,
- das Betriebspersonal eine Zuordnung des Abfalls vorliegender Dokumentationen nicht zuordnen kann,
- aus technischen Betriebsgründen zeitweise eine Annahme nicht möglich ist,
- der Abfall auf Dauer ungünstige Auswirkungen auf den Anlagebetrieb hat (z.B. Stoffeigenschaften ausweist, welche nicht der Bodenklasse 3-7 entspricht),
- keine Analyse vorliegt,
- der Anteil an nicht mineralischen Fremdbestandteilen 5 Vol% überschreitet,
- eine organoleptische Kontrolle durch das Betriebspersonal die Annahme nicht zulässt,
- eine eindeutige Herkunft gemäß vorliegenden Angaben nicht nachgewiesen werden kann,
- die Kreditwürdigkeit bzw. Zahlungsfähigkeit des Anlieferers nicht gegeben ist.
3. Gefährliche Abfälle
Gefährliche Abfälle werden in der Planschwitzer Naturstein GmbH nicht angenommen.
4. Eigenüberwachung/Fremdüberwachung
Die Planschwitzer Naturstein GmbH ist gesetzlich verpflichtet, Proben für die Eigen- und Fremdüberwachung vorzunehmen. Bei abweichenden Analyseergebnissen gilt entsprechend der Vorschriften die Probenahme beim Entsorger. Bei Überschreitung der Analysengrenzwerte gegenüber den überreichten Deklarationsanalysen wird die Abholung der bis dahin gelieferten Abfälle angewiesen. Die Kosten für eine anderweitige Entsorgung, Rücklieferung, Lade- und Wiegekosten, Deklarationsanalysen trägt der Anlieferer.
Die Annahmebedingungen gelten mit Wirkung ab 01.01.2024
Die Geschäftsleitung